Dienstag, 17. Juni 2008

Ungerechtigkeit von Seiten der französischen Verwaltung – das stimmt was nicht:

Am 17. November 2007 wurde unser Familienmitglied und Freund Léonard AMAN-CLAIR auf Anweisung des lyoner Präfekten Jacques Gérault aus Frankreich ausgewiesen.

Welchen schrecklichen Fehler hat Léonard, Adoptivsohn einer Familie mit französischem Stammbaum, denn begangen, dass der Herr Präfekt Gérault sich nach Eingang etlicher schriftlicher Interventionen eines Dutzends französischer Politiker jeglicher politischer Couleur bisher nicht fragt, ob er die Lage eventuell falsch eingeschätzt haben könnte, oder ob er vielleicht in Sachen Léonard etwas voreilig ghandelt hat ?

Die letzten Stellungnahmen, die der Präfekt höflicherweise als Antwort auf zwei an ihn gestellte Regressansprüche verfasst hat, sind die Antwort auf diese Frage, obwohl sie eigentlich eine Beleidigung menschlicher Intelligenz sind – sowohl der Politiker, die sich per Bittschreiben an ihn gerichtet haben, als auch der von Léonards Familie und Freunden, französische und europäische Bürger seit langen Generationen, die sich intensiv mit der Angelegenheit beschäftigen.

Folgendes gibt Herr Jacques Gérault so von sich :

In einem ersten Schreiben von Anfang Februar 2008 - unterschrieben von seinem Kabinettchef - erklärt der Herr Präfekt als Hauptmotiv für Léonards Ausweisung : « Léonard wohnte seit langem nicht mehr bei seinem Adoptivvater » (der sich zur Rente in ein kleines, 60km von Lyon entferntes Dorf zurückgezogen hat).

Dies ist also das Motiv ? Ist es in unserer europäischen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts die Regel, dass 30-jährige bei ihren Eltern wohnen ? Nein. Autonomie und Unabhängigkeit von den Eltern sind in der Regel kein Synonym für den Verzicht auf Familienbande. Das Gegenteil wäre bedauernswert. Man fragt sich, in welcher Welt der Herr Präfekt denn lebt ? In der von Tanguy ? (bekannte französische Komödie, in der ein Sohnemann seinen Eltern auch lange nach dem Studium noch auf der Tasche liegt).

In dieser gleichen Stellungnahme des Präfekten liest man ebenfalls einen Satz, der den Adoptivvater, Herrn Clair, als « Person von französischer Nationalität, der Léonard 1998 adoptiert hat… » umschreibt - jeder normale Mensch hätte das in der französischen Sprache durchaus geläufige Wort « Adoptivvater/ père adoptiv » benutzt. Der Herr Präfekt lebt jedoch scheinbar so weitab von normalen Menschen, oder so tief in den Wirren der Verwaltung, dass es für ihn schwierig ist, sich in seiner eigenen Landessprache für jedermann verständlich auszudrücken. Was eigentlich recht bedenklich ist, denn er soll diese « normalen Menschen » doch verwalten…

Neben Herr Géraults Amtseifer in Sachen Léonard und Ausweisung, sind auch von Seiten des lyoner Finanzamtes Geradlinigkeit und ebensolcher Eifer zu bewundern : der Fiskus hat sich nicht gescheut Herrn Christian Clair, den Adoptivvater, die Wohnsteuer 2007 für Léonard zahlen zu lassen, da letzterer ja am 18. November das Land verlassen hat, (nach 10 Tagen Abschiebehaft - weder aus freien Stücken, noch um der Steuer zu entgehen) und somit nicht in der Lage war, diese Steuer zu zahlen. Hier war – aus Staates Sicht – die familiäre Solidarität und Zuneigung angebracht und willkommen ; wobei diese aus der Sicht des Staatsdieners Gérault aus der Tatsache, dass Léonard während der Abschiebehaft zahlreichen Besuch erhielt, nicht erkennbar gewesen sein soll.)

Der Präfekt schreibt weiter, dass keinerlei Asylantrag gestellt worden sei. Was müssen in den Büros dieses Staatsdieners im Zeitalter von Computern und Scannern für Zustände herrschen ! Der in Frage gestellte Asylantrag wurde am 18. Februar 2003 gestellt und vom Ausländerbüro der lyoner Präfektur höchstoffiziell und nach allen Amtsregeln der Kunst abgestempelt ! Das Problem scheint zu sein, dass dies geschah, bevor Herr Gétrault zum Präfekten ernannt wurde, und die Übergabe der Archive und der laufenden Akten entweder lückenhaft war oder gar nicht stattgefunden hat. Was kümmern den neuen Präfekten denn auch alte Akten ? Daraus wird kein Lorbeerkranz.

Ein Schreiben seines Vorgängers hatte jedenfalls eine andere Richtung mit mehr Fingerspritzengefühl und Subtilität vorgegeben : [wenn ich den Aufenthalt verweigere, so stellt dies alleine keine einschränkende Massnahme dar, da diese Aufenthaltsverweigerung implizit keine Ausweisung ins Heimatland beinhaltet]

Frisch ernannt, hatte Herr Gérault eine schillernde Aktion nötig, die seinem mit mehr Bedacht und Diplomatie ausgestatteten Vorgänger widersprach.

Und hopp ! Schnelligkeit, Leichtigkeit und Effizienz in Sachen Ausweisung.

Herr Gérault schreibt, dass Léonard nie bewiesen hätte, dass er an der Elfenbeinküste in Gefahr war. Ist er vergesslich oder einfach nur ignorant, schlecht beraten und ebenso schlecht organisiert ? Vier Dokumente sollten ihm vorliegen, die belegen, dass Léonard 2002 den bedauernswerten « Franzosenjagden » in Abidjan zum Opfer fiel, welche auf Drängen seiner Familie hin Grund genug für eine überstürzte Flucht nach Frankreich waren :

  • 1. eine Anzeige der Polizei von Abidjan,

  • 2. das Attest eines Krankenhauses in Abidjan,

  • 3. ein Schreiben des Vizegouverneurs,

  • 4. der offizielle Bericht eines Gerichtsvollziehers aus Abidjan.

Womit belegt sei, dass im Gegensatz zum lyoner Präfekten, die Landsleute von Léonard diesen sehr wohl als Franzosen ansehen. Seine französische Familienzugehörigkeit ist jedenfalls in Abidjan seit langem ortsbekannt, und in der Regel fielen Einheimische den Hetzjagden nicht zum Opfer.

Diese Familienzugehörigkeit ist aktenkundig und auch vom lyoner Präfekten nicht anzuzweifeln.

Es ist traurig anzusehen, wie ein hoher Staatsdiener einer alteingesessenen französischen Familie den beschriebenen moralischen Schaden, Schmerz und Leid zufügt. Denn die Damen und Herren Clair, durchweg hohen Alters, haben Léonard ins Herz geschlossen und sind bereit, weiterhin Solidarität zu üben und ihn in sowohl in Frankreich als auch in Abidjan zu unterstützen. Tut der Herr Präfekt so Dienst an seinen Bürgern ? Familie Clair hat ihren Dienst fürs Vaterland getan. Wie wär’s denn, wenn der Herr Präfekt sich erkennlich zeigen würde, indem er einfach nur rechtschaffen und aufrecht Léonards Akte studiert und sowohl Gerechtigkeit als auch Recht walten lässt ?

Léonard ist mit Frankreich eng verbunden : seit 11 Jahren auf legale Weise durch die Adoption, und seit seiner Kindheit mit seiner heutigen Familie. Was weiss Präfekt Gérault hiervon ? Kann er sich ein Bild von der Erziehung eines Waisenkindes machen ? Seit der Geburt ohne Vater, von der Mutter nach der Stillzeit verlassen, aufgezogen in Ghana, dem Nachbarland, suczessive durch seine Grossmutter bis zu ihrem Tode, dann durch einen Halbbruder bis dieser verstarb, und durch enen andern Halbbruder, bis auch dieser verstarb.

Weiss Herr Gérault wie es ist, als Kind den ganzen Tag lang ein Fischernetz zu ziehen anstatt zur Schule zu gehen ? Erkennt er die Ehre, die Familie Clair zukommt, weil sie das Schulgeld für Léonard jahrelang zahlte und ihn letztendlich adoptiert, da sie die einzigen sind, die Léonard nahe stehen, sich jahrelang um ihn gekümmert haben, ihn in Afrika besucht und nach Frankreich eingeladen haben?

Ist diese moralische Gleichgültigkeit mit der Stellung eines hohen Beamten von heute vereinbar ?

Letztendlich nimmt Herr Gérault dann Ende März 2008 doch Stellung und Verantwortung:

In einem zweiten Brief, zweifelsfrei von Amtskollegen dazu gedrängt, doch etwas analytischer vorzugehen, schreibt er : « Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, dass der Ausweiungserlass ausgeführt wurde und daher nicht zurückgenommen werden kann ». Wie Ponsius Pilatus wäscht er sein Gewissen rein, indem er sich hinter den konsularischen Abteilungen des Aussenministeriums versteckt und vorgibt, die Modalitäten für ein Rückreisevisum nicht zu kennen.

Man beachte : jeder Erlass der Verwaltung kann durch seinen Urheber ausser Kraft gesetzt werden, egal auf welchem Gebiet dieser Erlass erwirkt wurde. Dies ist ein Grundsatz, von dem auch Ausweisungerlasse nicht ausgenommen sind. Dies sowohl ist in den Archiven der lyoner Behörden als auch auf den Internetseiten des „Conseil d’Etat“ ( Bundesgerichtshof) und der „Documentation Française/ Service Public) nachzulesen.

Muss man denn einem hohen Beamten wie den lyoner Präfekten dies alles erklären? Dass die Ausserkraftsetzung eines Erlasses nur seine Anwendung in der Zukunft unmöglich macht, ohne jedoch die bisher erwirkten Konsequenzen in Frage zu stellen? Dass sich von einem Ausweisungserlass betroffene Menschen just schon wieder im Ausland befinden müssen, um die Ausserkraftsetzung des Ausweisungserlasses zu beantragen?

Die Anwendung eines Erlasses ist die Bedingung sine qua non um seine Ausserkraftzetzung zu beantragen!

Letztendlich – wäre est undekbar, dass Herr Gérault sich eingesteht, dass er sich in der Eile vielleicht geirrt hat ? Ihm gegenüber stehen ein Dutzend Politiker aus Frankreich und dem europäischen Ausland und über 500 Bürger, die unsere Sache untersützen und die Korrektheit seines Handelns bezweifeln.

Wenn Herr Gérault seine Linie weiterfährt, könnte der Eine oder Andere auf den Gedanken kommen, dass es sich für diesen hohen Beamten nicht gehört, oder dass es für ihn gar unvorstellbar ist, dass ein farbiges Kind von einer europäischen Familie adoptiert wird.

Um Lumière zu zitieren: man kann nicht gerade sagen, dass der Präfekt Gérault sich hier als Ehrenmann erweist.


Léonards Familie, seine Freunde und das Kollektiv „les amis de Léo“

10 mai 2008

Samstag, 17. November 2007

Ethnische Säuberung in Frankreich ?


Der Polizeipräsident von Lyon hat in einem Schnellverfahren den afrikanischen Adoptivsohn einer alteingesessenen französischen Familie abgeschoben !

Dienstag, 6. November 2007, 15h30, im Stadtzentrum von Lyon: Léonard AMAN-CLAIR, 36, muss sich beim Verlassen einer Bäckerei der Personenkontrolle einer Polizeistreife unterziehen. Léonard zeigt den Polizisten seinen Reisepass, der seit langem abgelaufen ist. Wiederholte Versuche seinen Pass verlängern zu lasen sind aufgrund der behördlichen Missstände in der Elfenbeinküste, seinem immer noch vom Bürgerkrieg zerrütteten Herkunftsland, fehlgeschlagen.

Seit fast 5 Jahren weist der Polizeipräsident von Lyon Léonards Asylanträge zurück, trotz der Bedrohungen und Misshandlungen, denen Léonard in der Elfenbeinküste ausgesetzt ist.

Am Tag der Kontrolle wird Léonard unverzüglich in Untersuchungshaft genommen, und kurz darauf im Abschiebelager Lyon Saint Exupéry – praktischerweise direkt neben dem Flughafen gelegen - inhaftiert.

10 Tage später, am Freitagabend 19h00 – praktischerweise kurz nach Büroschluss der Anwaltskanzleien und des Polizeipräsidiums – wird Léonard von der Gefängnisverwaltung mitgeteilt, dass er am nächsten Morgen um 07h00 über Paris nach Abidjan abgeschoben wird.
Léonard hat sich keine Straftat zuschulden kommen lassen, sein Strafregister hat keinen Eintrag. Er ist vollkommen in die französische Gesellschaft integriert : Seit 25 Jahren ist

Léonard der Adoptivsohn einer alteingesessenen französischen Familie, die seit Generationen im Département Loire sesshaft ist und deren Familiennamen er per Gerichtsentscheid trägt.

Seit Jugendalter ist Léonard in engem Kontakt mit seiner ganzen Adoptivfamilie, seinem Vater, seinen Onkel, Tanten und Kusinen, die er regelmäßig in der Lyoner Umgebung besucht.

Was hat Léonard sich zuschulden kommen lassen, dass er am helllichten Tag von einer Polizeistreife kontrolliert wird und dass der Polizeipräsident ihn im Schnellverfahren an einem frühen Samstagmorgen abschiebt ? Ist er zu schwarz ?

Wie Madame Rama YADE (Staatssekretärin des französischen Außenministeriums für Menschenrechte) in ihrem Buch schreibt: „Solange der Löwe nicht schreiben kann, rühmen das Jägerlatein nur den (vermeintlichen) Mut des Jägers“.

Jeder Kommentar ist willkommen!

Sein Vater, seine Tanten und Onkel, Cousins, seine nahen Freunde aus Lyon : Alain, Arno, Billy, Charles, Didier, Eva, Gérard, Louiso, Lucien, Max, Patrick, Philippe, Rodolphe, Rabiha, Manuèle, Jeroen, Jonas, Willy, Joel, Medy, Abdul, Amath, Michel.
Bitte unterschreiben Sie unsere Bittschrift und informieren Sie sich ihre Freunde und Bekannten. Vielen dank.